Leistung
Implantologie

Zahnimplantat-Kosten: Preise und Zuschüsse 2026 im Überblick & praktischer Kostenrechner

Mit aktualisierten Festzuschüssen für das Jahr 2026.

Zahnimplantate Kosten: Zahnimplantat mit Heil-& Kostenplan

Alle Informationen zu Implantat Kosten und individueller Kostenrechner

Zahnimplantate bedürfen stets einer individuellen Anpassung an die jeweiligen Erfordernisse eines Patienten. Eine „allgemeingültige“ Zahnimplantats-Lösung oder pauschale Antwort auf die häufig gestellte Frage „Was kosten Zahnimplantate?“ existiert daher leider nicht. Die Unterschiede in der Vertragsgestaltung, insbesondere bei privaten Krankenversicherungen, sind dafür schlichtweg zu groß. Zudem sind die anatomischen Voraussetzungen für Zahnimplantate und damit auch der Implantationsbedarf von Mensch zu Mensch verschieden.

Damit Sie dennoch bereits vor Ihrer Beratung bei einem Implantologen einen groben Überblick über die zu erwartenden Kosten erhalten, haben wir Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zu den Kosten für Zahnimplantate sowie diverse Beispielrechnungen zusammengetragen. Außerdem finden Sie hier unseren Onlinerechner für Zahnimplantate, mit dem Sie die voraussichtlichen Kosten für verschiedene Implantatversorgungen ermitteln können.

Wenn Sie sich für Zahnimplantate im Allgemeinen interessieren, finden Sie unter den folgenden Links viele weitere wertvolle Informationen rund um das Thema. Zum Beispiel zu den Fragen „Was sind Zahnimplantate“, „Woraus bestehen Zahnimplantate“ und „Welche Arten von Zahnimplantaten gibt es“.

→ Mehr über Zahnimplantate erfahren

Benutzerfreundlicher Online-Rechner

Zahnimplantat-Kosten selbst ermitteln: Kostenrechner für Zahnimplantate & Zahnersatz

Berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten für ein Einzelimplantat oder mehrere Zahnimplantate mit unserem benutzerfreundlichen Online-Rechner.

Implantatkosten berechnen leicht gemacht

Zahnimplantat Kosten Rechner: So funktioniert's!

Unser Zahnimplantat-Kosten-Rechner wurde entwickelt, um Patient*innen eine schnelle, dabei aber möglichst genaue Übersicht über die Kosten vieler üblicher Behandlungsfälle aus dem Themenbereich Zahnimplantate geben zu können.

Egal, ob Einzelimplantat, Implantatbrücke oder komplette Prothese – unser Kostenrechner deckt eine Vielzahl typischer Versorgungsformen ab und berücksichtigt sowohl chirurgische als auch prothetische Leistungen.

Mit nur wenigen Klicks können die relevanten Faktoren wie die Anzahl der Implantate, der notwendige Knochenaufbau oder der gewünschte Zahnersatz ausgewählt werden, wobei die Benutzeroberfläche von uns intuitiv gestaltet wurde, sodass sich auch Patient*innen ohne Vorkenntnisse mühelos zurechtfinden können.

Unser Ziel: maximale Transparenz auch ohne bereits  vorhandenen Heil- und Kostenplan.

Alles, was Sie tun müssen, um zu Ihrem Ergebnis zu kommen, sind die wenigen Schritte, die unten aufgeführt sind:

  1. Zähne und gewünschten Zahnersatz auswählen Ein Klick auf den bzw. die fehlenden Zähne genügt. Fehlen alle Zähne in einem Kiefer, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zwischen verschiedenen Zahnersatzarten zu wählen. Falls kein spezieller Wunsch besteht, klicken Sie einfach auf die Schaltfläche „Weiter“.
  2. Individuelle Behandlungsfaktoren festlegen Stellen Sie alle weiteren kostenrelevanten Faktoren ein, von Zahersatzmaterial über Knochenaufbau bis Radiologie und Krankenkasse – immer auch mit der Option, keine Angaben machen zu müssen, sollten Sie einmal keine Informationen parat haben.
  3. Ergebnis erhalten Auf Basis Ihrer Eingaben kalkulieren wir Ihnen eine unverbindliche Einschätzung Ihrer Behandlungskosten – Postleitzahl, E-Mail-Adresse oder andere persönliche Daten benötigen wir hierfür nicht.

Beispielrechnungen für Zahnimplantat-Kosten

Die hier vorgestellten Beispielrechnungen treffen natürlich nicht pauschal für jeden Patienten zu, da die endgültigen Kosten auch von der Ausgangssituation, sprich dem Zahnstatus der Patienten (inklusive etwaiger weiterer Erkrankungen wie Parodontitis) sowie den individuellen Wünschen abhängen.

Zu beachten ist, dass unsere Übersichten keine allgemeingültigen Angaben zu den Kosten für Zahnimplantate in Deutschland darstellen können, da es auch regionale Unterschiede geben kann. Das bedeutet, dass die Kosten für Implantate in städtischen Regionen und Einzugsgebieten (z.B. aufgrund höherer Praxiskosten) teilweise höher ausfallen können als in ländlicheren Gebieten.

Das zahnärztliche Leistungsspektrum für implantatgetragenen Zahnersatz reicht vom Einzelzahnimplantat über die Versorgung größerer Lücken mit Zahnersatz auf mehreren Implantaten bis hin zum Totalersatz für zahnlose Kiefer. Die Kosten variieren dabei, je nach Implantattyp, stark. Eine aufwändigere Versorgung hin zur Vollversorgung, bei der jeder verlorene Zahn mit einem Implantat ersetzt werden muss, gestaltet sich etwa kostspieliger als eine Grundversorgung oder ein einzelnes Implantat. Hinzu kommen unter Umständen weitere Aufwände, wie knochenaufbauende Maßnahmen sowie die Kosten für dreidimensionale Planung, navigierte Chirurgie und Operationsschablone. Auch die verwendeten Materialien, der Arbeitsaufwand und Schwierigkeit der Operation fließen in die Kostenrechnung ein.

Zahnimplantat-Kosten aufgeschlüsselt: Preisfaktoren für prothetische Versorgung mit Zahnimplantate

Ein genauer Kostenplan kann daher erst nach einem ausführlichen Gespräch und einer professionellen Befundaufnahme erstellt werden. Finanzielle Planungssicherheit bietet Ihnen unser Kostenvoranschlag in Schriftform. Die darin genannte Summe der Behandlungskosten für Ihre Zahnimplantate ist als verbindlicher Höchstbetrag zu verstehen, von dem auch Abweichungen nach unten denkbar sind.

Trotz der beschriebenen Schwierigkeiten eine verbindliche Auskunft zu erteilen, geben wir unseren Patienten an dieser Stelle gerne ein paar Beispielrechnungen an die Hand, mit welchen Kosten in Standardfällen ungefähr zu rechnen ist. Versicherungsleistungen sind in der Kostenaufstellung nicht berücksichtigt, da diese naturgemäß vom Versichertenstatus des Patienten abhängen.

Schnellübersicht

Zahnimplantat: Kosten nach Ausgangssituation

Beispielrechnungen für die Gesamtkosten: *

ImplantatKostenFestzuschuss durch GKV
Einzelzahnimplantat Seitenzahn1.600 – 3.400 €500 – 1.000 €
Einzelzahnimplantat Frontzahn1.700 – 3.500 €800 – 1.300 €
Implantatbrücke auf 2 Implantaten3.500 – 4.600 €900 – 1.500 €
Herausnehmbarer Zahnersatz bei Zahnlosigkeit auf 2 Implantaten plus Steg3.200 – 4.750 €550 – 1.000 €
Festsitzende Versorgung auf 4 Implantaten bei Zahnlosigkeit pro Kiefer (All-on-4)9.000 – 10.000 €550 – 1.000 €
Festsitzende Versorgung auf 6 Implantaten bei Zahnlosigkeit pro Kiefer (All-on-6)12.000 – 13.000 €550 – 1.000 €
Herausnehmbarer Zahnersatz bei Zahnlosigkeit auf 4 Implantaten (Locatoren) ~ 8.000 €550 – 1.000 €
Herausnehmbarer Zahnersatz bei Zahnlosigkeit auf 4 Implantaten (Teleskope)10.000 – 11.500 €550 – 1.000 €
Herausnehmbarer Zahnersatz bei Zahnlosigkeit auf 6 Implantaten (Locatoren)~ 10.000 €550 – 1.000 €
Herausnehmbarer Zahnersatz bei Zahnlosigkeit auf 6 Implantaten (Teleskope, Gaumenfrei)15.500 – 18.500 €550 – 1.000 €
Herausnehmbarer Zahnersatz bei Zahnlosigkeit auf 6 Implantaten (Teleskope, mit Gaumenbügel)14.000 – 16.000 €550 – 1.000 €
3D-Röntgenaufnahmen200 – 250 €Nicht bezuschusst

* Die Beispielrechnungen geben die Gesamtkosten inkl. Honorar, Laborkosten und Materialien in einigen Standardfällen an, ohne Berücksichtigung von Versicherungsleistungen. Einen genauen Kostenplan erstellen wir gerne nach einem ausführlichen, persönlichen Gespräch und der Befundaufnahme.

Einzelimplantat

Wie viel kostet ein einzelnes Zahnimplantat?

Der Preis für ein einzelnes Zahnimplantat variiert je nach Position des Implantats, der verwendeten Implantat-Art, Implantat-Material (bspw. Metall oder Keramik) sowie weiteren Faktoren wie dem chirurgischen Aufwand, wodurch eine allgemeine Antwort kaum möglich ist. Zur groben Orientierung lässt sich sagen, dass pro implantiertem Ersatzzahn durchschnittlich Kosten von circa 2.000 Euro anfallen, davon rund 1.000 Euro für das Implantat und 1.000 Euro für den darauf gesetzten Zahnersatz.

Kostenaufteilung

Beispielrechnung - Einzelimplantat*

Bereich / PostenTypische Preisspanne
Voruntersuchung (inkl. 3D-Röntgen)200 – 250 €
Implantat & Prothetik (inkl. Laborkosten)1.100 – 1.300 €
Chirurgie & Honorar800 – 1.200 €
ggf. 3D-Bohrschablone250 – 450 €
ggf. Knochenaufbau175 – 450 €
Voraussichtlicher Festzuschuss der Krankenkasse (Stand: 01/2026)632,42 €
Voraussichtlich verbleibender Eigenanteil
1.417,58
– 3.017,58 €

* Unsere Beispielrechnung nimmt für die Posten Honorar, Laborkosten und Materialien Standardfällen ohne Berücksichtigung von Versicherungsleistungen an. Diese Standardfälle decken nicht alle Situationen ab, die in der Praxisrealität vorkommen können. Einen genauen Kostenplan erstellen wir gerne nach einem ausführlichen, persönlichen Gespräch und der Befundaufnahme.

Komplettversorgung

Wie viel kostet eine Komplettversorgung mit Zahnimplantaten?

Totalprothesen für zahnlosen Ober- oder Unterkiefer lassen sich auf verschiedene Arten realisieren, je nachdem, ob ein bestimmtes Implantat-System gewünscht beziehungsweise die Prothese als herausnehmbarer oder festsitzender Zahnersatz gewünscht wird. Bei vollständiger Zahnlosigkeit sollte inkl. chirurgischen Aufwänden etwa von einem Preis von 8.000 bis 18.500 € pro Kiefer ausgegangen werden.

> Weitere Informationen zu festsitzendem & herausnehmbarem Zahnersatz auf 4 oder 6 Implantaten

Kostenfaktoren

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten für ein Zahnimplantat?

Da es sich bei Zahnimplantaten um eine Privatleistung und nicht um eine Regelversorgung handelt, kann sich abhängig vom konkreten Einzelfall und Aufwand die Behandlungskosten stark unterscheiden. Hinzu kommen viele weitere Faktoren, welche bei der Berechnung der Kosten eine Rolle spielen:

Zahnimplantat Kosten: Welche Faktoren beeinflussen den Preis?
Anzahl der benötigten Implantate
Art der Implantate und des Befestigungssystems
Art des Zahnersatzes (herausnehmbar / festsitzend)
Materialien für Implantat & Zahnersatz (Metallbasiert / Keramik)
Eingesetzte Diagnostik- & Behandlungsverfahren (Bspw. DVT)
Schwierigkeit des Eingriffs
ggf. notwendiger Knochenaufbau (inkl. Knochenersatzmaterialien)
ggf. Eigenbluttherapie (PRF-/L-PRF-Verfahren)
Laborkosten
erforderliche Voruntersuchungen & Nachbehandlungen
Versicherungsstatus (Gesetzlich oder Privat versichert, Zahnzusatzversicherung)
Ästhetische Ansprüche des Patienten
Honorar des Zahnarztes (Bspw. nach Behandlungsaufwand und -komplexität)
Zusätzliche Kosten

Welche Extrakosten gibt es bei Zahnimplantationen?

Abhängig von der individuellen Diagnose können im Rahmen einer Zahnimplantat-Behandlung zusätzliche Kosten entstehen. Das ist etwa der Fall, wenn eine Vorerkrankung besteht, die eine vorbereitende Behandlung erforderlich macht oder zusätzliche Knochensubstanz aufgebaut werden muss, um das Implantat sicher und fest im Kieferknochen zu verankern. Beispiele für eventuelle Zusatzkosten:

ZusatzleistungKosten
3D-Röntgen-Bilder (Digitale Volumentomographie)ca. 200 – 250 €
OP-Schiene / 3D-Bohrschabloneca. 250 – 450 €
Knochenaufbauca. 175 – 450 €
Sinusliftca. 200 – 400 €
Behandlung unter VollnarkoseIndividuell
Material als Kostenfaktor

Wie wirkt sich das Material auf den Preis von Zahnimplantaten aus?

Zahnimplantate müssen eine hohe Langlebigkeit und Bioverträglichkeit aufweisen, da die Materialien langfristig im Kiefer bleiben und sich komplikationsfrei mit dem umliegenden Knochen verbinden sollen. Aus diesem Grund werden für Zahnimplantate gewebeverträgliche Materialien wie Titan (Reintitan) und Zirkoniumdioxid (Keramik) verwendet. Zahnimplantate aus Titan weisen eine hervorragende Bruchfestigkeit auf, während Keramik-Implantate sich durch eine besonders natürliche Ästhetik und hohe Bioverträglichkeit auszeichnen. Beide Materialarten sind üblicherweise gleichermaßen für Patienten, die an Allergien oder Autoimmunerkrankungen (wie beispielsweise Rheuma) leiden, geeignet. Für Keramikimplantate fallen für gewöhnlich höhere Kosten an, wobei der preisliche Unterschied zwischen Titan- und Keramikimplantaten meist bei ca. 500 – 1.000 € pro Implantat liegt.

> Weitere Informationen zu Zahnimplantat-Materialien

Weitere Informationen zu GOZ-Ziffern

Wie entsteht das Zahnarzthonorar? Die Abrechnung nach der GOZ

Ein großer Teil der Kosten für ein Zahnimplantat entfällt auf das zahnärztliche Honorar. Anders als bei der Kassenleistung wird dieses Honorar nicht frei festgelegt, sondern folgt einer bundesweit verbindlichen Rechtsverordnung: der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Da Zahnimplantate eine Privatleistung sind, rechnet jede Zahnarztpraxis in Deutschland implantologische Leistungen nach der GOZ ab. Das schafft Transparenz und macht Kostenvoranschläge zwischen verschiedenen Praxen vergleichbar.

So setzt sich eine GOZ-Gebühr zusammen

Jeder zahnärztlichen Leistung ist in der GOZ eine vierstellige Ziffer mit einer festen Punktzahl zugeordnet, die den Aufwand der Leistung abbildet. Das Honorar berechnet sich nach einer einheitlichen Formel:

Punktzahl × Punktwert (0,0562421 €) × Steigerungsfaktor = Gebühr

Der Punktwert ist gesetzlich festgelegt und beträgt seit der Euro-Umstellung unverändert 5,62421 Cent pro Punkt. Die einzige Stellschraube, über die der individuelle Aufwand einer Behandlung berücksichtigt wird, ist daher der Steigerungsfaktor.

Der Steigerungsfaktor liegt zwischen dem 1,0-fachen und dem 3,5-fachen Satz. Er bildet ab, wie aufwendig, zeitintensiv oder schwierig eine konkrete Behandlung im Einzelfall ist:

  • Der 2,3-fache Satz gilt als Regelhöchstsatz und entspricht einer Behandlung mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad. Bis zu diesem Faktor ist keine gesonderte Begründung erforderlich.
  • Ein Faktor über 2,3 bis 3,5 ist möglich, muss aber schriftlich und nachvollziehbar begründet werden (z. B. erschwerter Zugang, besondere anatomische Verhältnisse, erhöhter Zeitaufwand).
  • Ein Faktor über 3,5 ist nur zulässig, wenn vor der Behandlung eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wurde.
 

Genau dieser Faktor ist einer der Hauptgründe, warum die Kosten für ein Implantat von Praxis zu Praxis variieren und warum sich ein Vergleich des Heil- und Kostenplans lohnt. Bei der eigentlichen Implantatinsertion sind bspw. Faktoren zwischen 2,0 und 2,3 üblich, da der Eingriff als durchschnittlich schwierig gilt.

Gut zu wissen: Viele Patientinnen und Patienten glauben, der Faktor 2,3 bedeute, dass sie das 2,3-fache der Kosten einer Kassenbehandlung zahlen. Das ist nicht der Fall. Der Steigerungsfaktor bezieht sich ausschließlich auf den in der GOZ festgelegten Basisbetrag (Einfachsatz) der jeweiligen Leistung – nicht auf einen Kassentarif. Ein ausgewiesener Faktor 2,3 bedeutet also das 2,3-fache des GOZ-Einfachsatzes, nicht das 2,3-fache eines Kassenpreises.

Eine Implantatbehandlung besteht aus mehreren, jeweils einzeln abgerechneten Leistungsschritten aus dem Abschnitt K („Implantologische Leistungen“) der GOZ. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Ziffern und soll nachvollziehbar machen, wie sich der Gesamtpreis aus erschiedenen Einzelpositionen zusammensetzt:
GOZ-ZifferLeistungPunktzahlGebühr (2,3-fach)
9000Implantatbezogene Analyse und Vermessung, einschließlich Implantatauswahl (präoperative Planung), je Kiefer2.034ca. 263,10 €
9003Verwenden einer Orientierungs-/Positionierungsschablone zur Implantation, je Kiefer230ca. 29,75 €
9005Verwenden einer auf 3D-Daten gestützten Navigations-/Bohrschablone, je Kiefer300ca. 38,81 €
9010Implantatinsertion – chirurgisches Einbringen des Implantats, je Implantat1.545ca. 199,86 €
9040Freilegen eines Implantats und Einfügen von Aufbauelementen (z. B. Gingivaformer)626ca. 80,98 €
9050Entfernen/Wiedereinsetzen oder Auswechseln von Aufbauelementen in der rekonstruktiven Phase313ca. 40,49 €
0530Zuschlag für ambulantes Operieren (einfacher Satz) ca. 123,73 €
2200Versorgung des Implantats mit einer Vollkrone (zahnärztliches Honorar für die Eingliederung)1.322ca. 171,01 €
Hinzu kommen je nach Fall weitere Positionen, etwa für Knochenaufbau (Augmentation), Anästhesie, Röntgendiagnostik oder den ambulanten Operationszuschlag (GOZ 0530). Die Suprakonstruktion, also der eigentliche Zahnersatz wie Krone, Brücke oder Prothese auf dem Implantat, wird gesondert abgerechnet und ist der einzige Teil, an dem sich die gesetzlichen Krankenkassen über den Festzuschuss beteiligen.

In Deutschland gibt es zwei Gebührenwerke nebeneinander:

  • Der BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) ist die Grundlage für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung – also für die Kassenleistungen.
  • Die GOZ regelt die privatzahnärztlichen Leistungen, zu denen Implantate gehören.

Die implantologischen Leistungen der GOZ (Ziffern 9000 ff.) sind ausdrücklich keine vertragszahnärztliche Leistung und können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden – sie sind Privatleistung. Die Kasse beteiligt sich ausschließlich über den befundbezogenen Festzuschuss am Zahnersatz, nicht aber am Implantat selbst oder an den implantatbedingten Begleitleistungen. Wie hoch dieser Festzuschuss ausfällt und wie sich daraus Ihr Eigenanteil ergibt, erläutern wir in einem späteren Abschnitt.

Zuschüsse

Kostenübernahme für implantatgetragenen Zahnersatz

Kostenübernahme bei gesetzlichen Krankenkassen

Seit 2005 ist das sogenannte Festkostenzuschuss-System in Kraft, bei dem sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einem festgelegten Satz an den Kosten einer Implantat-Behandlung beteiligen. In Abhängigkeit von der Lückengebisssituation, also befundabhängig, werden 60 Prozent des für die jeweilige Regelversorgung festgesetzten Betrages als Zuschuss bewilligt, die den Eigenanteil reduzieren. Der Festzuschuss muss dafür durch das Einreichen eines vom behandelnden Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplans (HKP) bei der Krankenkasse noch vor der Behandlung beantragt werden. Wird die Behandlung von der Krankenkasse genehmigt, steht einer prothetischen Versorgung grundsätzlich nichts mehr im Weg.

Können Sie zusätzlich durch ein über die vergangenen 5 bzw. 10 Jahre kontinuierlich geführtes Bonusheft vorweisen, dass Sie mindestens einmal jährlich bei einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung waren, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkassen um 20, bzw. 25%.

Verfügen Sie nur über ein sehr geringes Einkommen oder liegen bei Ihnen schwere Fehlbildungen, etwa in Folge einer Tumorerkrankung vor, gewähren Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen mitunter höhere Zuschüsse oder die Kosten werden vollständig übernommen.

Aktuelle Auskünfte zum Zuschuss zu den Behandlungskosten einer Zahnimplantation erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Im Leistungskatalog privater Krankenkassen ist die Kostenerstattung für eine Implantatbehandlung grundsätzlich vorgesehen. Die Höhe der privaten Krankenkassenbeteiligung hängt jedoch von der Krankenkasse beziehungsweise Krankenversicherung und dem zwischen Krankenkasse und Patient geschlossenen Versicherungsvertrag ab. Die Erstattungsleistung kann je nach Ausgestaltung des Vertrags zwischen 50 und 100 % der Gesamtkosten liegen. Je nach Honorarkosten und Laborkosten können die Erstattungssätze aber unterschiedlich sein.

Wir empfehlen Privatversicherten, den Behandlungs- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung einzureichen, um alle Fragen der Kostenübernahme noch vor Beginn der zahnmedizinischen Versorgung zu klären.

Über separat abgeschlossene Zusatzversicherungen können gesetzlich Versicherte ihren Versicherungsschutz um private Versicherungsleistungen ergänzen und erweitern. Aufgrund der Angebotsvielfalt in diesem Versicherungssegment, lassen sich bezüglich der Übernahme von Zahnersatz-Kosten keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Um die für Sie relevanten Details zur Kostenübernahme für Ihre neuen Zahnimplantate zu erfahren, setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit Ihrer privaten Zusatzversicherung in Verbindung.

> Weitere Informationen zu Zahnzusatzversicherungen
Eigenanteil

Wie hoch ist der Eigenanteil bei einem Zahnimplantat?

Der Eigenanteil für ein Zahnimplantat berechnet sich aus den Gesamtkosten abzüglich des Zuschusses Ihrer Krankenkasse. Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen richtet sich dabei nach der vorliegenden Befundsituation, unabhängig von der gewählten Versorgung mittels Prothese oder Implantat (Festzuschuss). Eine zahnbegrenzte Lücke (im Verblendbereich) mit einem einzelnen fehlenden Zahn wird beispielsweise mit einem Betrag in Höhe von 632,42 € bezuschusst (Stand. 01/2026). Mit einem akkurat geführten Bonusheft und regelmäßig wahrgenommenen Prophylaxe-Untersuchungen erhöht sich der Grundzuschuss von 60 % auf 70 % der Regelversorgung, nach 10 Jahren auf 75 %. Patienten, bei denen die Härtefallregelung greift, erhalten einen Zuschuss von bis 100 % auf die Regelversorgung.

Schnellübersicht

Finanzierung / Ratenzahlung

Damit Zahnersatz für Sie keine Belastung wird: Finanzierung durch Ratenzahlung

Mit einer Ratenzahlung zur Finanzierung der Zahnimplantat-Kosten ist eine umgehende Implantologie ohne sparen möglich. Langlebige Güter wie Immobilien, Möbel und Autos werden schließlich häufig über Kredite finanziert – mit dem Vorteil, sie so schon frühzeitig zu nutzen. Genauso dürfen Sie sich bei einem noch nicht ganz ausreichenden Stand Ihres Sparkontos dennoch bald über ein neues funktionsfähiges und wieder schön aussehendes Gebiss freuen.

Wir bieten Ihnen eine Ratenzahlungsmöglichkeit über unseren Partner Health Coevo AG an. Die Health Coevo AG bietet seit 15 Jahren zuverlässig und servicefreundlich Finanzierungslösungen rund um den Praxisalltag an.

Diese Möglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl:

health ag logo
Faktor Variante 1 Variante 2
Laufzeit bis zu 12 Monate 13 bis 72 Monate
Mindestrate 25€ variabel*
Effektiver Zinssatz 0% 9,9%
Bearbeitungsgebühr 0% 1,5%**

* Die Mindestrate richtet sich nach der Höhe der Gesamtrechnung
** Die Bearbeitungsgebühr von 1,5% bezieht sich auf den gesamten Rechnungsbetrag.

Vorteile des Online-Portals für Patienten:

Vorteile einer Ratenzahlung bei der Health Coevo AG:

Ratenzahlung beantragen: so einfach geht's

  1. Nach Erhalt der Rechnung, mit Rechnungsnummer und Passwort einloggen unter
    https://www.meinpatientenportal.de/login.htm
  2. Ratenzahlungsplan erstellen und die gewünschte Laufzeit oder die monatliche Ratenhöhe festlegen
  3. Ratenzahlung beantragen
  4. Postalische Zusendung des Ratenplans abwarten
  5. Ratenzahlungsplan innerhalb von 14 Tagen unterschrieben zurück senden (per E-Mail, Fax oder Post)
  6. Fertig!

Über einen Zahnersatz Kredit informieren wir Sie gern entsprechend Ihrer persönlichen Situation während eines Praxistermins.

Steuerlicher Vorteil

Sind Zahnimplantate steuerlich absetzbar?

Ein Zahnimplantat ist als Privatleistung mit einem nicht unerheblichen Eigenanteil verbunden. Was viele Patientinnen und Patienten aber nicht wissen: Diese selbst getragenen Kosten lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Krankheitskosten – und dazu zählen auch medizinisch notwendige Zahnimplantate und der damit verbundene Zahnersatz – können nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, soweit sie die sog. zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung kommt es steuerlich nicht darauf an, dass eine günstigere Regelversorgung (Brücke/Prothese) möglich gewesen wäre: Der Ersatz fehlender Zähne gilt als Krankheitskosten, sodass auch der selbst getragene Implantatanteil grundsätzlich absetzbar ist.

Wichtig ist dabei, dass nur der tatsächlich selbst getragene Anteil berücksichtigt wird. Leistungen, die Ihre Krankenkasse über den Festzuschuss oder Ihre (Zusatz-)Versicherung erstattet, müssen von den Gesamtkosten abgezogen werden. Steuerlich wirksam ist also nur Ihr verbleibender Eigenanteil. Neben dem Implantat und dem Zahnersatz selbst können dabei in der Regel auch medizinisch notwendige Begleitleistungen wie Knochenaufbau oder Diagnostik sowie die Fahrtkosten zur Behandlung einbezogen werden.

Was ist die zumutbare Eigenbelastung?

Die zumutbare Eigenbelastung ist der Anteil der Krankheitskosten, den Sie selbst tragen müssen, bevor sich darüber hinausgehende Beträge steuermindernd auswirken. Die Höhe richtet sich nach dem Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder und liegt zwischen 1% und 7% des Jahreseinkommens. Erst der Teil der Aufwendungen, der diese Grenze überschreitet, ist absetzbar.

Familiäre Situation bis 15.340 € 15.340 – 51.130 € über 51.130 €
Ledig, ohne Kind 5 % 6 % 7 %
Verheiratet, ohne Kind 4 % 5 % 6 %
Mit 1 oder 2 Kindern 2 % 3 % 4 %
Mit 3 oder mehr Kindern 1 % 1 % 2 %

Hierfür maßgeblich ist die Summe aller Krankheitskosten eines Kalenderjahres. Es kann sich entsprechend lohnen, planbare Behandlungen und andere Gesundheitsausgaben, z.B. für Brillen, Zuzahlungen oder andere ärztliche Leistungen, möglichst in einem Jahr zu bündeln, damit die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird. Bewahren Sie hierfür alle Rechnungen und Belege auf, da das Finanzamt entsprechende Nachweise verlangen kann.

Nicht abzugsfähig sind hingegen rein kosmetische Maßnahmen ohne medizinische Notwendigkeit. Auch die Beiträge zu einer Zahnzusatzversicherung zählen nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen, sondern werden steuerlich als Vorsorgeaufwendungen behandelt.

Implantat-Kosten: Deutschland & Ausland im Vergleich

Sind Zahnimplantate im Ausland günstiger?

Wer sich über Zahnimplantate und die Kosten für Zahnimplantate informiert, stößt heute immer häufiger auf verlockend klingende Angebote für Zahnersatz aus Osteuropa oder günstige Zahnimplantatbehandlungen in Ländern wie Tschechien, Polen, Ungarn oder der Türkei.

Die Wahrheit ist: Da Zahnimplantate keine Kassenleistung sind, sind die Preise für implantatgetragenen Zahnersatz in Deutschland vergleichsweise hoch. Dagegen sind die Preise für Zahnimplantate im Ausland niedriger, vor allem wegen der dort geringeren Löhne und Materialkosten.

Aber lohnt sich deshalb der „Zahntourismus“ ins Ausland? Wir sagen: Nein – denn eine Behandlung außerhalb Deutschlands birgt oft Risiken, die von den Anbietern nur selten offen kommuniziert werden.

Denn selbst wenn sich behandelnde Zahnärzte mit vergleichbarer Qualifikation finden lassen, die bei einer Behandlung auf (mit den strengen deutschen Richtlinien vergleichbare) hochwertige Implantate setzen, bleiben oft gravierende Unterschiede im Bereich der zahntechnischen Ausstattung und der Möglichkeiten der Nachsorge bei Komplikationen.

Da die Nachsorge einer Implantatbehandlung mitunter mehrere Wochen bis Monate dauern kann, wird sie bei Problemen nach der Behandlung schnell zum organisatorischen Alptraum. Die einzige Lösung für betroffene Patienten ist dann oftmals eine teure Korrektur (und ggf. der Austausch des Implantats) in Deutschland, wenn sich herausstellt, dass das im Urlaub eingesetzte Implantat von minderwertiger Qualität war oder nicht fachgerecht eingesetzt wurde.

Wir empfehlen Patienten und Patientinnen daher, sich anstelle einer Behandlung im Ausland über Alternativen zur Finanzierung von Implantaten zu informieren oder ihren Versicherungsschutz frühzeitig durch eine Zahnzusatzversicherung zu ergänzen, bei der die Kosten für Zahnimplantate oft zu einem großen Teil vom Versicherer übernommen werden.

Gerne beraten wir unsere Patienten und Patientinnen auch zu diesen Themen bei einem ausführlichen, persönlichen Gespräch zu ihren Optionen in unserer Praxisklinik.

Quellen
  • Bundesministerium für Gesundheit. Zahnärztliche Behandlung. Link
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Festzuschussbeträge 2026 Link
  • Bundeszahnärztekammer (BZÄK): Implantologische Leistungen. Link
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung Link
Bild von Fachlich geprüft durch: Dr. Rüdiger Mintert
Fachlich geprüft durch: Dr. Rüdiger Mintert

Dr. med. dent. Rüdiger Mintert MOM, M.Sc., M.Sc. ist leitender Zahnarzt der Zahnärztlichen Praxisklinik Herne. Sein klinischer Schwerpunkt liegt in der Implantologie und Oralchirurgie. Er gilt als anerkannter Spezialist für Implantologie im Ruhrgebiet und ist seit vielen Jahren leitend in der ZPK Herne tätig.

Ähnliche Themen
Das könnte Sie auch interessieren