Sprechzeiten: Mo-Fr: 07.00-20.00 Uhr – Telefon: 02325 71945
Zahnimplantate bedürfen stets einer individuellen Anpassung an die jeweiligen Erfordernisse eines Patienten. Eine „allgemeingültige“ Zahnimplantats-Lösung oder pauschale Antwort existiert daher leider nicht. Die Unterschiede in der Vertragsgestaltung, insbesondere bei privaten Krankenversicherungen, sind dafür schlichtweg zu groß. Zudem sind die anatomischen Voraussetzungen für Zahnimplantate und damit auch der Implantationsbedarf von Mensch zu Mensch verschieden.
Damit Sie dennoch bereits vor Ihrer Beratung bei einem Implantologen einen groben Überblick über die zu erwartenden Kosten erhalten, haben wir Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zu den Kosten für Zahnimplantate sowie diverse Beispielrechnungen zusammengetragen. Außerdem finden Sie hier unseren Onlinerechner für Zahnimplantate, mit dem Sie die voraussichtlichen Kosten für verschiedene Implantatversorgungen ermitteln können.
Die hier vorgestellten Beispielrechnungen treffen natürlich nicht pauschal für jeden Patienten zu, da die endgültigen Kosten auch von der Ausgangssituation, sprich dem Zahnstatus der Patienten sowie den individuellen Wünschen abhängen.
Das zahnärztliche Leistungsspektrum für implantatgetragenen Zahnersatz reicht vom Einzelzahnimplantat über die Versorgung größerer Lücken mit Zahnersatz auf mehreren Implantaten bis hin zum Totalersatz für zahnlose Kiefer. Die Kosten variieren dabei, je nach Implantattyp, stark. Eine aufwändigere Versorgung hin zur Vollversorgung, bei der jeder verlorene Zahn mit einem Implantat ersetzt werden muss, gestaltet sich etwa kostspieliger als eine Grundversorgung oder ein einzelnes Implantat. Hinzu kommen unter Umständen weitere Aufwände, wie knochenaufbauende Maßnahmen sowie die Kosten für dreidimensionale Planung, navigierte Chirurgie und Operationsschablone. Auch die verwendeten Materialien, der Arbeitsaufwand und Schwierigkeit der Operation fließen in die Kostenrechnung ein.
Ein genauer Kostenplan kann daher erst nach einem ausführlichen Gespräch und einer professionellen Befundaufnahme erstellt werden. Finanzielle Planungssicherheit bietet Ihnen unser Kostenvoranschlag in Schriftform. Die darin genannte Summe der Behandlungskosten für Ihre Zahnimplantate ist als verbindlicher Höchstbetrag zu verstehen, von dem auch Abweichungen nach unten denkbar sind.
Trotz der beschriebenen Schwierigkeiten eine verbindliche Auskunft zu erteilen, geben wir unseren Patienten an dieser Stelle gerne ein paar Beispielrechnungen an die Hand, mit welchen Kosten in Standardfällen ungefähr zu rechnen ist. Vesicherungsleistungen sind in der Kostenaufstellung nicht berücksichtigt, da diese naturgemäß vom Versichertenstatus des Patienten abhängen.
Implantat | Kosten |
---|---|
Einzelzahnimplantat Seitenzahn | 1.600 – 2.450 € |
Einzelzahnimplantat Frontzahn | 1.700 – 2.850 € |
Implantatbrücke auf 2 Implantaten | 3.500 – 4.600 € |
Herausnehmbarer Zahnersatz bei Zahnlosigkeit auf 2 Implantaten plus Steg | 3.200 – 4.750 € |
Festsitzende Versorgung auf Implantaten bei Zahnlosigkeit pro Kiefer | 12.500€ |
* Die Beispielrechnungen geben die Gesamtkosten inkl. Honorar, Laborkosten und Materialien in einigen Standardfällen an, ohne Berücksichtigung von Vesicherungsleistungen. Einen genauen Kostenplan erstellen wir gerne nach einem ausführlichen, persönlichen Gespräch und der Befundaufnahme.
Zur groben Orientierung lässt sich sagen, dass pro implantiertem Ersatzzahn durchschnittlich Kosten von circa 2.000 Euro anfallen, davon rund 1.000 Euro für das Implantat und 1.000 Euro für den darauf gesetzten Zahnersatz. Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass ein Implantat mit prothetischem Aufbau im Durchschnitt zirka 1800 € kostet.
Die Berechnung der Kosten für Zahnimplantate ist komplex. Unter anderem spielen folgende Faktoren eine Rolle:
Kostenfaktoren Zahnimplantate |
---|
• Anzahl der notwendigen Implantate |
• Art der Implantate und des Befestigungssystems |
• Art des Zahnersatzes (herausnehmbar / festsitzend) |
• Materialien für Implantat & Zahnersatz (Metallbasiert / Keramik) |
• Eingesetzte Diagnostik- & Behandlungsverfahren (Bspw. DVT) |
• Schwierigkeit des Eingriffs |
• Vorhandene Knochensubstanz (Knochenaufbau notwendig?) |
• Laborkosten |
• Versicherungsstatus (Gesetzlich oder Privat versichert, Zahnzusatzversicherung) |
• Ästhetische Ansprüche des Patienten |
Gesamtkosten (Eigenanteil): 7017,26 €
Gesamtkosten: 2.460 €
Gesamtkosten (Eigenanteil): 2.230 €
Gesamtkosten (Eigenanteil): 9825,20 €
Gesamtkosten (Eigenanteil): 3257,29 €
Seit 2005 ist das sogenannte Festkostenzuschuss-System in Kraft, bei dem sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einem festgelegten Satz an den Kosten einer Implantat-Behandlung beteiligen. In Abhängigkeit von der Lückengebisssituation, also befundabhängig, werden Zuschüsse bewilligt, die den Eigenanteil reduzieren. Der Festzuschuss muss dafür durch das Einreichen eines vom behandelnden Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplans (HKP) bei der Krankenkasse noch vor der Behandlung beantragt werden. Wird die Behandlung von der Krankenkasse genehmigt, steht einer prothetischen Versorgung grundsätzlich nichts mehr im Weg.
Können Sie zusätzlich durch ein über die vergangenen 5 bzw. 10 Jahre kontinuierlich geführtes Bonusheft vorweisen, dass Sie mindestens einmal jährlich bei einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung waren, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkassen um 20, bzw. 30%.
Verfügen Sie nur über ein sehr geringes Einkommen oder liegen bei Ihnen schwere Fehlbildungen, etwa in Folge einer Tumorerkrankung vor, gewähren Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen mitunter höhere Zuschüsse oder die Kosten werden vollständig übernommen.
Aktuelle Auskünfte zum einem Zuschuss zu den Behandlungskosten einer Zahnimplantation erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Im Leistungskatalog privater Krankenkassen ist die Kostenerstattung für eine Implantatbehandlung grundsätzlich vorgesehen. Die Höhe der privaten Krankenkassenbeteiligung hängt jedoch von der Krankenkasse beziehungsweise Krankenversicherung und dem zwischen Krankenkasse und Patient geschlossenen Versicherungsvertrag ab. Die Erstattungsleistung kann je nach Ausgestaltung des Vertrags zwischen 50 und 100 % der Gesamtkosten liegen. Je nach Honorarkosten und Laborkosten können die Erstattungssätze aber unterschiedlich sein.
Wir empfehlen Privatversicherten, den Behandlungs- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung einzureichen, um alle Fragen der Kostenübernahme noch vor Beginn der zahnmedizinischen Versorgung zu klären.
Über separat abgeschlossene Zusatzversicherungen können gesetzlich Versicherte ihren Versicherungsschutz um private Versicherungsleistungen ergänzen und erweitern. Aufgrund der Angebotsvielfalt in diesem Versicherungssegment, lassen sich bezüglich der Übernahme von Zahnersatz-Kosten keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Um die für Sie relevanten Details zur Kostenübernahme für Ihre neuen Zahnimplantate zu erfahren, setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit Ihrer privaten Zusatzversicherung in Verbindung.
Mit einer Ratenzahlung zur Finanzierung der Zahnimplantat-Kosten ist eine umgehende Implantologie ohne sparen möglich. Langlebige Güter wie Immobilien, Möbel und Autos werden schließlich häufig über Kredite finanziert – mit dem Vorteil, sie so schon frühzeitig zu nutzen. Genauso dürfen Sie sich bei einem noch nicht ganz ausreichenden Stand Ihres Sparkontos dennoch bald über ein neues funktionsfähiges und wieder schön aussehendes Gebiss freuen.
Wir bieten Ihnen eine Ratenzahlungsmöglichkeit über unseren Partner Health Coevo AG an. Die Health Coevo AG bietet seit 15 Jahren zuverlässig und servicefreundlich Finanzierungslösungen rund um den Praxisalltag an.
Diese Möglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl:
Faktor | Variante 1 | Variante 2 |
---|---|---|
Laufzeit | bis zu 12 Monate | 13 bis 72 Monate |
Mindestrate | 25€ | variabel* |
Effektiver Zinssatz | 0% | 9,9% |
Bearbeitungsgebühr | 0% | 1,5%** |
*Die Mindestrate richtet sich nach der Höhe der Gesamtrechnung
**Die Bearbeitungsgebühr von 1,5% bezieht sich auf den gesamten Rechnungsbetrag.