Für eine Wurzelspitzenresektion sind folgende Indikationen denkbar:
Die Operation erfolgt in aller Regel völlig schmerzfrei unter lokaler Betäubung, natürlich kann aber auch eine Vollnarkose, Dämmerschlaf oder Sedierung sinnvoll sein – insbesondere bei Angstpatienten.
Jeder Wurzelspitzenresektion in Herne geht eine eingehende Diagnostik voran. Oft – insbesondere in schwierigeren Fällen – ist es sinnvoll, sich die Wurzelspitze auf einem dreidimensionalen Röntgenbild (DVT – digitale Volumentomographie) bis ins kleinste Detail anzuschauen. Bestehen weitere Entzündungsherde in der Kieferhöhle, die von chronisch entzündeten Zähnen ausgehen, lässt sich das auf einer 3D-Aufnahme am besten erkennen. Dies ist sehr bedeutsam für den umfassenden und nachhaltigen Behandlungserfolg.
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Mehr InformationenDer Eingriff selbst erfolgt nach örtlicher Schmerzausschaltung, auch in Kombination mit allgemeiner Anesthäsie, in mehreren Schritten:
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Mehr InformationenMeist führt unser Oralchirurg den Eingriff ausgehend vom Mundvorhof durch. Der Mundvorhof ist der Bereich zwischen den Lippen beziehungsweise Wangen und den Zähnen. In manchen Fällen – insbesondere bei den Seitenzähnen der Oberkiefer – kann es aber sinnvoll sein, die Operation vom Gaumen her durchzuführen. Dort sind die Zähne mehrwurzelig, wobei die einzelnen Wurzeln oft weit voneinander entfernt liegen.
Nach der Operation dürfen Sie erst essen und trinken, wenn die Betäubung abgeklungen ist. Kaffee und Schwarztee sowie große körperliche Anstrengungen sind erst 24 Stunden nach dem Eingriff wieder erlaubt. Mit Kühlpads beugen Sie zu Hause Schwellungen und Blutergüssen vor. Eine einwandfreie Mundhygiene – im Bereich des operierten Zahnes sehr vorsichtig, ist ebenfalls unerlässlich für den Heilungserfolg. Nach drei, spätestens sechs Monaten erfolgt nochmals eine Röntgenkontrolle.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Wurzelspitzenresektion ausschließlich für Zähne im Front- und Seitenzahnbereich. Dies allerdings nur dann, wenn der Zahn erhaltungswürdig ist. Die übernommenen Kosten beziehen sich auf das Aufbohren, Spülen und Füllen des Zahnes mit Guttapercha.
Darüber hinausgehende Zusatzleistungen wie zum Beispiel die Behandlung mit Dentalmikroskop oder die Desinfektion mit Laser sind Zusatzbehandlungen, die der gesetzlich versicherte Patient selbst tragen muss. Der Umfang der Kostenübernahme durch die privaten Krankenkassen richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.
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