Was bedeutet kongenital?

Der medizinische Fachausdruck kongenital bedeutet auch zahnmedizinisch gesehen so viel wie angeboren, von Geburt an vorhanden oder erblich bedingt. Damit kann ‘kongenital’ durchaus mit ‘genuin’ verglichen werden, denn beide beschreiben einen Zustand, der bereits von Geburt an besteht. Kongenital können so zum Beispiel Allergien sein, aber auch Krankheiten oder Immunität. Auch chronische Krankheiten wie zum Beispiel ein adentales Gebiss können kongenital veranlagt sein. Das Gegenteil kongenital (oder auch genuin) ist ‘erworben’. Dabei handelt es sich um nicht Angeborenes, nachträgliches Erworbenes, wie zum Beispiel eine Erkrankung mit Karies oder Parodontose, die eher auf eine mangelhafte Hygiene im Mundraum zurückzuführen sind.