Regelmäßiger Zahnvorsorge und Bonusheft: Der Weg zu dauerhaft schönen und gesunden Zähnen

Regelmäßige zahnärztliche Kontroll- oder Vorsorgeuntersuchungen gehören zu den wirksamsten und bewährtesten prophylaktischen Maßnahmen, um eine dauerhafte Zahngesundheit sicher zu stellen. Das Ziel der ausführlichen Zahngesundheitsuntersuchungen ist dabei stets, Gefahren für die Zahn-, Mund- und Kiefergesundheit frühzeitig aufzuspüren, häufig auftretenden Krankheiten, wie Karies und Zahnfleischentzündungen, entgegenzuwirken und gleichzeitig weitreichende, mitunter kostspielige Folgeschäden zu verhindern.
Eine wirksame Prophylaxe beginnt daher idealerweise bereits in der Kindheit und bleibt bis ins hohe Alter ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags.

In der ZPK-Herne unterstützen wir Sie bei dieser Aufgabe mit unserem bewährten Vorsorge- und Prophylaxe-Programm, modernsten Diagnosemethoden sowie mit allen wichtigen Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen und Bonusheft beim Zahnarzt.

Vorsorgeuntersuchungen: Warum sind sie wichtig?

Nur durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen können Erkrankungen der Zähne und des Parodonts wie Karies, Gingivitis und Parodontose frühzeitig erkannt und zielgerichtet behandelt werden. Zudem helfen regelmäßige Funktionsanalysen und Inspektionen des Zahn-, Mundhöhlen- und Kieferzustandes dabei, den Erfolg vorangegangener Behandlungen (z.B. Kariesbehandlungen, Parodontitis-Behandlungen) langfristig zu bewahren und die Gefahr neuer Erkrankungen zu verringern.

Wie oft zur Vorsorge?

Erwachsene können (und sollten) zweimal pro Jahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Zusätzliche Kosten fallen für die Inanspruchnahme der halbjährlichen Routineuntersuchungen nicht an.

Ab dem 6. Lebensmonat können bereits die ersten Früherkennungsuntersuchungen stattfinden und für Kinder ab dem 6. Lebensjahr  können individualprohylaktische Maßnahmen halbjährlichen durchgeführt werden.

Bei den zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen in unserer Praxisklinik in Herne erhalten Kinder zudem auf spielerische Weise wertvolle Tipps zur Verbesserung der eigenen Mundhygiene und zu gesunder Ernährung, die der Grundstein langanhaltender Zahngesundheit sind.

Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahnerkrankungen

Was passiert bei einer Kontrolluntersuchung in der Praxisklinik Herne?

Bei einem Vorsorgetermin untersuchen wir den Zustand aller Zähne, des Zahnfleischs sowie des gesamten Mundraums (Mundschleimhaut, Zunge) und Kiefers (Kiefergelenke, Kaumuskulatur) ausgiebig auf beginnende oder bereits bestehende Erkrankungen wie kariöse Defekte und Entzündungen. Auch eine Überprüfung des Zahnersatzes, von Implantaten und Zahnfüllungen wie auch die turnusmäßige Anfertigung von Röntgenbildern gehört mitunter zu einem Vorsorge-Check.

Gibt es etwaige Befunde, werden sie in der Patientenakte vermerkt. Anschließend besprechen wir mit Ihnen ausführlich und mit verständlichen Worten das weitere Vorgehen.

Wir vereinbaren für anstehende Behandlungsschritte mit Ihnen einen separaten Folgetermin und klären im Vorfeld welche Maßnahmen dort durchgeführt werden sollen.

Sind Sie das erste Mal in unserer Praxisklinik in Herne oder leiden Sie unter Zahnarztangst, führen Sie unsere Zahnärzte in Herne zu Beginn der Untersuchung zunächst einfühlsam durch die einzelnen Behandlungsschritte und klären mit Ihnen alle entstehenden Fragen. Den Behandlungsverlauf und das Behandlungstempo passen wir dabei Ihren persönlichen Bedürfnissen an, um Ihre Angst auch nachhaltig zu lindern.

Verlauf einer Kontrolluntersuchung

Untersuchung des Zahnzustandes
Begutachtung des Mundraums
Überprüfung des Zahnschmelzes
Inspektion von Zahnersatz, Implantaten und Zahnfüllungen
Kontrolle des Zahnfleischs
Entfernen von Zahnstein
Gemeinsames Besprechen der Untersuchungsergebnisse
Untersuchung des Zahnzustandes

Vorsorge mit Zahnimplantaten

Für Patienten mit Implantaten sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen von besonderer Relevanz, da Erkrankungen im Umfeld eines Implantats oftmals schmerzfrei verlaufen und in Folge dessen zu spät erkannt werden. Um den langfristigen Erhalt von implantatgetragenem Zahnersatz sicher zu stellen, empfiehlt es sich daher für Patienten mit Implantaten zusätzlich zu den halbjährlichen Kontrolluntersuchungen regelmäßige Implantatreinigungen bzw. professionelle Zahnreinigungen vornehmen zu lassen.

Je nach Mundgesundheit empfehlen wir eine halbjährliche, besser jedoch vierteljährliche Implantatreinigung, um Beläge und Zahnstein zu entfernen und das Entzündungs- und Infektionsrisiko nachhaltig zu minimieren.

Individualprophylaxe bei Zahnersatz

Welche Vorsorge-Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen?

  • Gesetzliche Krankenkassen

    Gesetzlich versicherte Erwachsene haben einen Anspruch auf halbjährliche Kontrolluntersuchungen sowie einmal pro Jahr auf die Entfernung von harten Zahnbelägen bzw. Zahnstein. Alle zwei Jahre ist zudem die Erstellung eines PSI (Parodontaler Sceening-Index) Teil der Kassenleistungen, bei dem die Tiefe der Zahnfleischtaschen ermittelt wird, um einer entstehenden Parodontitis vorzubeugen.

    Für Kinder im Alter zwischen 6 und 18 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen über die halbjährlichen Kontrolluntersuchungen hinaus auch die Fissurenversiegelung der Molaren – das sind die Hauptmahlzähne – und die Individualprophylaxe. Die Individualprophylaxe umfasst im Rahmen der halbjährlichen Kontrolluntersuchungen die Erhebung und Beurteilung des Mundhygienestatus mittels eines individuellen Indexes (z. B. Anfärben der Zähne) sowie eine anschließende Mundgesundheitsaufklärung und Fluoridierung der Zähne.

    Kindergarten- und Schulkinder bis einschließlich 11 Jahren profitieren zusätzlich von sog. „Gruppenprophylaxe“-Terminen, einer Gesundheitserziehung in denen unter Anleitung eine effektive häusliche Mundhygiene erlernt werden soll.

    Für viele weitere zahnärztliche Angebote, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen – wie etwa professionelle Zahnreinigungen (PZR) – liegt es im Ermessen der Krankenkassen, unter welchen Bedingungen anfallende Kosten anteilig oder vollständig übernommen werden.

  • Private Krankenversicherungen

    Die Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen bemisst sich grundsätzlich nach dem abgeschlossenen, individuellen Versicherungsvertrag und dem Leistungskatalog der Krankenkassen. Dieser ist im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen nicht einheitlich geregelt, weshalb die Kostenübernahme und die eingeschlossenen Leistungen je nach Tarif variieren. Eine verbindliche Aussage lässt sich hier nicht treffen. Oftmals werden von privaten Krankenversicherungen jedoch zwischen 50 und 80 Prozent der Zahnarztkosten übernommen. Zur Klärung aller Fragen rund um das Thema Kostenübernahme kontaktieren Sie bitte ihre Krankenversicherung.

Zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt? Bonusheft nicht vergessen!

Was ist ein Bonusheft?

Bereits seit 1989 können Versicherte mit Hilfe eines freiwillig geführten Bonushefts gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen nachweisen, dass sie ihre zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig in Anspruch nehmen. Die Krankenkassen belohnen einen lückenlosen Prophylaxe-Nachweis im Gegenzug mit erhöhten Zuschüssen für Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Implantate.

Eine Bedingung für den Erhalt eines Bonushefts gibt es dabei nicht: Jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse hat einen Anspruch auf ein Zahnarzt-Bonusheft.

Sparen mit Bonusheft

Wie funktioniert das Bonusheft?

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind ein bewährtes, effektives Mittel Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen langfristig vorzubeugen. Doch nicht immer lassen sich Zahnschäden vollständig vermeiden. Benötigen Sie entgegen aller Erwartungen doch einmal einen Ersatz für einen beschädigten Zahn, bringt Ihnen ein akkurat geführtes Bonusheft einen zusätzlichen Bonus von bis zu 75 % zum Grundzuschuss Ihrer Krankenkasse – und spart Ihnen somit bares Geld!

Das grundlegende System ist dabei ausgesprochen simpel: Mit einem Eintrag im Bonusheft bestätigt Ihr Zahnarzt, dass ein Kontrolltermin wahrgenommen und eine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wurde.

Patienten ab dem 18. Lebensjahr

Um einen Stempel sowie Datumsvermerk im Bonusheft zu erhalten, ist es für Versicherte über 18 Jahren notwendig, dass Sie mindestens einmal jährlich bei einer Vorsorgeuntersuchung waren.

Patienten zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr

Patienten im Alter zwischen 12 und 17 Jahren bekommen stattdessen halbjährlich, im Rahmen der sog. Individualprophylaxe, einen Stempel in ihr Bonusheft.

Bei einem lückenlosen Nachweis, dass Sie Ihre Vorsorgetermine in den vergangenen 5 bzw. 10 Jahren gewissenhaft wahrgenommen haben, erhöht sich der von den Krankenkassen gewährte Festzuschuss zum Zahnersatz von 60 Prozent auf 70, bzw. maximal 75 Prozent.

Lückenloses Bonusheft Eigenanteil Zuschuss durch die GK
0 bis 4 Jahre 40 % 60 %
5 bis 9 Jahre 30 % 70 %
> 10 Jahre 25 % 75 %

Die Führung des Bonushefts liegt dabei vollständig in der Verantwortung des Patienten. Werden die vorgeschriebenen jährlichen bzw. halbjährlichen Untersuchungen nicht wahrgenommen, muss, um die Bonusregelung in Anspruch nehmen zu können, mit dem Sammeln der Stempel wieder „von vorne“ begonnen werden. Am besten bewahren Sie das kleine Bonusheft daher immer an einem Ort auf, an den Sie sich leicht erinnern, wenn der nächste Vorsorgetermin ansteht.

Darüber hinaus bieten viele gesetzliche Krankenkassen oftmals die Möglichkeit an, als Ergänzung zu den gesetzlich zugesicherten Leistungen, eine sog. „Zahnzusatzversicherung“ abzuschließen. Ein lückenloses Bonusheft kann Ihnen bei diesen privaten Zusatzversicherungen bisweilen zusätzliche Vorteile bei der Finanzierung von Zahnersatz bringen. Setzen Sie sich im Vorfeld einer solchen Behandlung daher unbedingt mit Ihrer Versicherung in Verbindung und erfragen Sie die geltenden Konditionen und etwaigen Zusatzvorteile für Ihr gefülltes Zahnarzt-Bonusheft!

Fehlender Stempel oder verlorenes Bonusheft: Was tun?

Fehlende Stempel tragen wir Ihnen, wenn die vorgenommenen Untersuchungen in Ihrer Patientenkartei dokumentiert sind, ganz einfach bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch nach. Aufwändiger (aber keinesfalls unmöglich) ist es, ein verlorenes Bonusheft zu ersetzen. Haben Sie Ihren Zahnarzt nicht gewechselt, können wir die vorgenommenen Untersuchungen meist anhand Ihrer Patientenkartei nachvollziehen und in ein neues Heft übertragen.

Ich habe kein Bonusheft. Woher bekomme ich es?

Ein Bonusheft erhalten Sie bei uns in der Praxis.  Sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Termin einfach darauf an.