Ob Ihre Krankenversicherung Ihnen die Kosten für eine Invisalign-Behandlung erstattet, hängt in erster Linie von der Art und dem Umfang Ihrer Krankenversicherung (bzw. Ihrer Zahnzusatzversicherungen) ab. Eine pauschale Antwort lässt sich daher nicht geben. Grundsätzlich übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten einer Aligner-Therapie in vielen Fällen heute ganz oder zumindest teilweise. Auch in vielen Zahnzusatzversicherungen sind die Behandlungskosten für eine Aligner-Therapie inzwischen vorgesehen. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen gehört eine Behandlung mit Invisalign-Alignern hingegen nicht zum Basis-Leistungsumfang. Ob Ihre Zahnzusatzversicherung die entsprechende Leistung für Sie übernimmt, erfahren Sie durch einen Blick in Ihren Versicherungstarif.