Die Kosten, die durch ein Implantat entstehen teilen sich die Kosten für den chirurgischen Eingriff, bei dem das Implantat gesetzt wird und den Teil für die sogenannte prothetische Versorgung des Implantates z. B. mit einer Krone. Die Abrechnungsverfahren für eine Implantation sind bei privat Versicherten Patienten durch die Gebührenordnung für Zahnärzte geregelt. (Die Abkürzung dafür heisst GOZ). Diese GOZ regelt für Privatpatienten die gesamten Abrechnung . Bei gesetzlich Versicherten Patienten gibt es bei der Abrechnung verschiedene Ansätze. 1. der chirurgischen Teil wird ebenfalls durch die GOZ bestimmt. 2. der prophetische oder zahntechnische Bereich wird durch das Festzuschusssystem der Krankenkassen bestimmt.