Für die aus Patientensicht allzu verständliche Frage nach den Kosten für
Zahnimplantante kann es keine pauschale Antwort geben. Zu unterschiedlich sind
die Ausgangssituationen, sprich der Zahnstatus der Patienten, zu
unterschiedlich sind auch die Wünsche der Patienten. Das zahnärztliche
Leistungsspektrum reicht vom Einzelzahnimplantat über die Versorgung größerer
Lücken mit Zahnersatz auf mehreren Implantaten bis hin zum Totalersatz. Bei
der Auswahl des Implantattyps varieren die Kosten bereits stark. Hinzu kommen
als weitere Aufwände, gegebenenfalls knochenaufbauende Maßnahmen sowie die
Kosten für dreidimensionale Planung, navigierte Chirurgie und
Operationsschablone. Auch die Aufwändigkeit und Schwierigkeit der Operation,
die verwendeten Materialien sowie der auf dem Implantat eingegliederte
Zahnersatz fließen in die Kostenrechnung ein. Zudem bestehen für den Patienten
natürlich immer auch Wahlmöglichkeiten zwischen einer Grund-Versorgung mit
herausnehmbarem Zahnersatz und einer aufwändigeren Versorgung hin zur
Vollversorgung, bei der jeder verlorene Zahn mit einem Implantat ersetzt
werden kann.
Ein genauer Kostenplan für den Patienten kann daher erst nach einem
ausführlichen Gespräch und der Befundaufnahme erstellt werden. Dennoch geben
wir unseren Patienten an dieser Stelle gerne ein paar Beispielrechnungen an
die Hand, mit welchen Kosten in Standardfällen ungefähr zu rechen ist.
Vesicherungsleistungen sind in der Kostenaufstellung nicht berücksichtigt, da
diese naturgemäß vom Versichertenstatus des Patienten abhängen.
Die Kostenübernahme ist je nach Versicherungsart zur Zeit wie folgt geregelt:
Gesetzliche Krankenkassen:
Seit 2005 ist das sogenannte Festkostenzuschuss-System in Kraft. In
Abhängigkeit von der Lückengebisssituation, also befundabhängig, werden
Zuschüsse bewilligt, die den Eigenanteil reduzieren. Darüberhinaus empfiehlt
sich für gesetzliche Versicherte der Abschluß einer Zahnzusatzversicherung.
Private Krankenkassen:
Die Erstattungsleistung kann ja nach Ausgestaltung des Vertrags zwischen 50
und 100 % der Gesamtkosten liegen. Die Erstattungssätze können aber
unterschiedlich sein, je nach Honorarkosten und Laborkosten. Wir empfehlen
Privatversicherten, den Kostenplan vor Beginn der Behandlung bei Ihrer
Versicherung einzureichen, um hinsichtlich der Kosten auf der sicheren Seite
zu sein.
Beispielrechnungen für die Gesamtkosten: *
- Einzelzahnimplantat Seitenzahn: 1.600 - 2.450 €
- Einzelzahnimplantat Frontzahn: 1.700 - 2.850 €
- Implantatbrücke auf 2 Implantaten: 3.500 - 4.600 €
- Herausnehmbarer Zahnersatz bei Zahnlosigkeit
auf 2 Implantaten plus Steg: 3.200 - 4.750 € - Festsitzende Versorgung auf Implantaten bei Zahnlosigkeit:
pro Kiefer ab etwa 12.500 €
* Die Beispielrechnungen geben die Gesamtkosten inkl. Honorar, Laborkosten und Materialien in einigen Standardfällen an, ohne Berücksichtigung von Vesicherungsleistungen. Einen genauen Kostenplan erstellen wir gerne nach einem ausführlichen, persönlichen Gespräch und der Befundaufnahme.
Im Schnitt kostet ein Implantat mit einem prothetischen Aufbau zirka 1800 €.

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