Eine Implantation kommt grundsätzlich immer dann in Betracht, wenn ein oder
mehrere fehlende Zähne ersetzt werden müssen. Je nach Ausgangssituation bzw.
Indikation empfiehlt der Zahnarzt eine darauf abgestimmte Vorgehensweise. So
muss zum Beispiel nicht automatisch jeder einzelne verlorene Zahn durch ein
Implantat ersetzt werden. Für eine festsitzende Brücke werden z.B. weniger
Implantate als fehlende Zähne benötigt ? für eine Freiendsituation (fehlende
Backenzähne auf einer Seite) werden zum Beispiel in der Regel 3 Implantate
gesetzt.
Man unterscheidet verschiedene typische Indikationen, für die es jeweils genau
abgestimmte Implantat-Lösungen gibt. Zudem sind einige Voraussetzungen für
eine erfolgreichende Implantation zu beachten.
Indikationen:
- Fehlen eines einzelnen Zahnes: Einzelzahnimplantat
- Fehlen von mehreren Zähnen in einer Reihe (Schaltlücke): Zahnimplantate als Brückenpfeiler
- Fehlen der hinteren Backenzähne (Freiendsituation): Lückenversorgung/Implantatbrücke
- Zahnloser Kiefer: Totalersatz
- ausreichende Stärke des Kieferkamms für die Verankerung des Implantats (gegebenenfalls vorheriger oder intraoperativer Knochenaufbau)
- kein Vorliegen von Entzündungen im Mund-Rachen-Raum (gegebenenfalls vorherige Behandlung)
- keine allgemeinmedizinischen Kontraindikationen
- Altersgrenze: ab ca. 17. Lebensjahr

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